ARBEITSMEDIZIN
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Laut der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) dürfen Arbeitnehmer im Falle von verschiedenen Einwirkungen am Arbeitsplatz nur nach durchgeführten Eignungsuntersuchungen und Folgeuntersuchungen beschäftigt werden. (§49/ §50/ §51 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, §2 und §3 VGÜ)
Folgende Untersuchungen werden nach Voranmeldung in unserer Ordination außerhalb der Ordinationszeiten angeboten:
Arbeitsstoff/e - Einwirkung/en - Tätigkeit/en
• Blei, seine Legierungen oder Verbindungen
• Quecksilber und seine anorganischen Verbindungen
• Arsen oder seine Verbindungen
• Mangan oder seine Verbindungen
• Cadmium oder seine Verbindungen
• Chrom-VI-Verbindungen
• Cobalt oder seine Verbindungen
• Nickel oder seine Verbindungen
• Aluminium-, aluminiumoxid- oder aluminium-hydroxid-haltige Stäube oder Rauche
• quarzhaltiger Staub
• asbesthaltiger Staub
• Hartmetallstaub
• Schweißrauch
• Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
• Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech oder Ruß
(mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen)
• Benzol
• Toluol
• Xylole
• Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlormethan
(Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
oder Chlorbenzol Dimethylformamid
• Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
• Phosphorsäureester
• Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub
• Isocyanate
Wir bitten Sie, Ihren Arbeitnehmern die dazu nötigen Untersuchungsformulare vollständig ausgefüllt mitzugeben. Ansonsten ist es uns leider nicht möglich, die Untersuchung durchzuführen.
Diese finden Sie hier.
Kontaktieren Sie mich gerne!
ordination@hausaerztinwonisch.at